Wartezone

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!
Typberatung Stuttgart

Zone sind die Flugstrecken des Schleppflugzeugs oder des funkgesteuerten Luftziels, die Schußsektoren oder Raketenabschußsektoren und die Linien zur Feuereröffnung und -einstellung festzulegen.
(3) Das Einschließen der Kanonen- und Raketenbewaffnung ist in Luftschießzonen und auf speziell eingerichteten Schießplätzen durchzuführen.

53.(1) Die Wartezone ist in der Regel über dem Funkfeuer eines Flugplatzes oder über einem einzeln stehenden Funkfeuer unter Beachtung der Flugsicherheit anzulegen. Flüge in der Wartezone sind nach einem festgelegten Schema und in festgelegten Staffelungshöhen durchzuführen.
(2) Die Staffelungshöhe ist nach dem barometrischen Höhenmesser, der auf einen Luftdruck von 1013,2 hPa (760 Torr) eingestellt wurde, unter Berücksichtigung der Gesamtkorrektur einzunehmen.
(3) Auf schnellfliegenden Flugzeugen, die nur mit einem barometrischen Höhenmesser ausgerüstet sind, ist die Höhe bei Flügen mit Landung auf dem Startflugplatz nach dem Höhenmesser, dessen Zeiger vor dem Start auf Null einzustellen sind, einzunehmen. In diesem Fall hat der Flugleiter die barometrische Höhe, die der befohlenen auf einen Luftdruck von 1013,2 hPa (760 Torr) bezogenen Staffelungshöhe entspricht, der fliegenden Besatzung zu übermitteln.
(4) Der Sicherheitsabstand zwischen der Flughöhe in der großen Platzrunde (Übergangshöhe) und der unteren Staffelungshöhe in der Wartezone muß minimal sein, jedoch mindestens 300 Meter betragen.
(5) Zum Sicherstellen von Flügen durch den Flugleitungsbereich sind die oberen Staffelungshöhen der Wartezone möglichst schnell freizumachen.
(6) Der Kurs und die Zeit des Fluges auf den Abschnitten der Flugstrecke in der Wartezone sind in Abhängigkeit vom Geländerelief, von den künstlichen Hindernissen, von der Entfernung benachbarter Flugplätze, der Luftsperrgebiete, der Gebiete mit Flugbeschränkungen und Gefahrengebiete, der Staatsgrenze der DDR und der Luftstraßen der DDR sowie von den auf dem Jeweiligen Flugplatz eingesetzten Flugzeugtypen festzulegen.