Wahre Sicherheitsflughöhe

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!
Farbberatung Stuttgart

Sie ist für ein bestimmtes Gebiet, für eine Flugstrecke oder für Etappen derselben unter Beachtung der entsprechenden Festlegungen der Hauptflugregeln zu befehlen.
(4) Flüge in extrem geringen Höhen sind auf festgelegten Flugstreckenabschnitten und in speziell festgelegten Zonen und Räumen durchzuführen. Dabei dürfen folgende minimale Flughöhen über dem Geländerelief nicht unterschritten werden:
a) 50 m bei Fluggeschwindigkeiten über 500 km/h,
b) 25 m bei Fluggeschwindigkeiten von 300 ... 500 km/h,
c) 15 m bei Fluggeschwindigkeiten von 200 ... 300 km/h,
d) 5m bei Fluggeschwindigkeiten unter 200 km/h.
Zur Durchführung dieser Flüge hat eine spezielle Vorbereitung der fliegenden Besatzungen zu erfolgen.

77.(1) Die wahre Sicherheitsflughöhe für Flüge nach Sicht- und Instrumentenflugregeln unterhalb der unteren Staffelungshöhe auf den Flugstrecken, in den Zonen, beim Gefechtseinsatz über ebenem Gelände (mit Erhebungen bis 200 Meter) und hügeligem Gelände (mit Erhebungen bis 500 Meter) und über Wasserflächen sowie für Flüge mit Anwendung einer Anlage zum Verhindern eines Zusammenstoßes mit der Erdoberfläche ist festzulegen:
a) für das Flugzeug - in den für die Organisation und Planung der Flüge sowie den Betrieb und die Steuertechnik des jeweiligen Flugzeugtyps geltenden militärischen Bestimmungen,
b) für den Besatzungskommandeur - vom Kommandeur des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit.
(2) Die Sicherheitsflughöhe oder untere Staffelungshöhe ist entsprechend der Fluggeschwindigkeit und dem Raum der Durchführung der Flüge in Übereinstimmung mit den Festlegungen der Hauptflugregeln zu befehlen.

78. (1) Die Gerätesicherheitsflughöhe beim Flug nach Instrumentenflugregeln im Flugleitungsbereich ist einheitlich festzulegen, wenn der Höhenunterschied des Geländereliefs im Flugleitungsbereich unter Berücksichtigung der künstlichen Hindernisse maximal 100 Meter beträgt. Bei größerem Höhenunterschied ist der Flugleitungsbereich in 4 Sektoren, beginnend beim magnetischen Meridian 0°, alle 90° einzuteilen. Für jeden Sektor ist eine gesonderte Gerätesicherheitsflughöhe festzulegen. Wenn die Notwendigkeit besteht, die Hindernisse (Berge, hohe Bauwerke) in einem Sektor zusammenzufassen, kann der Flugleitungsbereich auch in größere oder kleinere