Der Flugleiter während der Durchführung der Flüge (3)

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

deanfluges unter Berücksichtigung des Kraftstoffvorrates festzulegen und beim Anflug des Flugplatzes durch eine Flugzeuggruppe bis zur Staffel die Flüge im Flugleitungsbereich bei Notwendigkeit einzuschränken;
17. beim Anflug von Gruppen im Bestand einer Staffel und mehr den Start eigener Flugzeuge für die Zeit der Landung der Gruppe einzustellen;
18. die Arbeit der NFM zu kontrollieren und dem Diensthabenden der Flugsicherungszentrale die Erlaubnis zum Abschalten oder Umschalten (Abschalten einzelner Mittel in Abhängigkeit von den Wetterbedingungen und den zu erfüllenden Aufgaben) der NFM zu geben;
19. ständig die Wetterlage und die ornithologische Lage im Raum des eigenen Flugplatzes und der Ausweichflugplätze sowie auf den Flugstrecken nach den Meldungen des diensthabenden Meteorologen, der fliegenden Besatzungen und der Besatzungen der Funkmeßstationen zu kennen und systematisch zu analysieren;
20. bei Notwendigkeit die Höhenstaffelung der Flugzeuge entsprechend den Festlegungen in den Ziffern 339 bis 344 zu verändern;
21. periodisch die Einsatzbereitschaft der Ausweichflugplätze über den Gefechtsstand oder die Flugleitstelle und die in der Luft befindlichen fliegenden Besatzungen zu kontrollieren;
22. die fliegenden Besatzungen über Funk über Änderungen der Flugsicherungs- und Wetterlage zu informieren;
23. beim Erhalt von Meldungen über gefährliche Wettererscheinungen oder von Wetterwarnungen gemeinsam mit dem Meteorologen die Wetterlage zu beurteilen und die Flüge noch vor dem Einsetzen der gefährlichen Wettererscheinungen einzustellen und den Entschluß über die Fortsetzung der Flüge nach einer erneuten Analyse der Wetterlage und einer Meldung an den nächsthöheren Gefechtsstand zu fassen;
24. bei einer plötzlichen Wetterverschlechterung am Flugplatz unter Beachtung der Flugsicherheit die Landung der Flugzeuge auf dem eigenen oder dem Ausweichflugplatz zu organisieren und dabei in erster Linie die Landung der Flug-