Diensthabender Militärarzt

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

zur Verfügung gestellten Kräfte und Mittel dem Ingenieur vom Dienst zu melden,
- mit den Vertretern des Fliegeringenieurdienstes die Qualität der Vorbereitung der Mittel zur Sicherstellung der Flugzeuge und die Verwendbarkeit der bereitgestellten materiellen Mittel zu überprüfen;
c) während der Flüge
- die rechtzeitige, ununterbrochene und vollständige Sicherstellung der Flugzeuge zu gewährleisten,
- die Maßnahmen zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen durchzusetzen;
d) nach Beendigung der Flüge
- die Nachflugbereitung der Flugzeuge sicherzustellen,
- dem Diensthabenden für rückwärtige Sicherstellung die Bemerkungen zur rückwärtigen Sicherstellung der Flüge zu melden,
- die ihm unterstellten Kräfte und Mittel zurückzuführen und die Technik im Kfz-Park abstellen zu lassen,
- die Sicherstellung der Flüge mit dem ihm unterstellten Personalbestand auszuwerten.

Diensthabender Militärarzt

272. Der diensthabende Militärarzt oder der Offizier bzw. Instrukteur für medizinische Sicherstellung hat
a) während der Flugvorbereitung die Bereitschaft des Sanitätskraftfahrzeugs der Bergungs- und Feuerlöschgruppe und der materiell-medizinischen Mittel zur Sicherstellung der Flüge zu überprüfen;
b) während der Startvorbereitung
- die medizinische Vorfluguntersuchung und Befragung der fliegenden Besatzungen und der Angehörigen der Gruppe zur Leitung der Flüge durchzuführen,
- die Qualität des Sauerstoffs und den sanitärhygienischen Zustand der Aufenthaltsräume der fliegenden Besatzungen zu überprüfen;
c) während der Flüge
- die Arbeit zur medizinischen Sicherstellung auf dem Flugplatz zu gewährleisten,