Flug auf Flugstrecken in Höhen unterhalb der unteren Staffelungshöhe

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

die Druckskale des barometrischen Höhenmessers beim Erreichen der Übergangshöhe von dem Luftdruck in Flugplatzhöhe auf den Luftdruck von 760 Torr umzustellen. Auf mehrsitzigen Flugzeugen mit 2 barometrischen Höhenmessern ist auf Kommando des Besatzungskommandeurs zuerst die Druckskale am Höhenmesser des Gehilfen des Besatzungskommandeurs oder des Steuermanns und nach dem Hinnehmen des beabsichtigten Kurses die Druckskale am Höhenmesser des Besatzungskommandeurs auf einen Druck von 760 Torr umzustellen.
(3) Auf schnellfliegenden Flugzeugen mit einem barometrischen Höhenmesser ist bei Flügen mit Landung auf dem Startflugplatz die befohlene Staffelungshöhe nach dem barometrischen Höhenmesser, der auf den Luftdruck in Flugplatzhöhe einzustellen ist, einzuhalten. In diesem Fall ist die Geräteflughöhe der befohlenen Staffelungshöhe bezüglich einer Flugfläche, die einem Luftdruck von 760 Torr entspricht, unter Berücksichtigung der Gesamtkorrektur des Höhenmessers vom Steuermann vom Dienst zu berechnen und den fliegenden Besatzungen während des Gebens der letzten Anordnungen bekanntzugeben. Bei Notwendigkeit kann der fliegenden Besatzung die berechnete Geräteflughöhe über Funk mitgeteilt werden.

346. (1) Beim Flug auf Flugstrecken in Höhen unterhalb der unteren Staffelungshöhe ist die befohlene Höhe nach dem barometrischen Höhenmesser, dessen Druckskale auf den minimalen Luftdruck auf der Flugstrecke oder dem Streckenabschnitt, umgerechnet auf den Meeresspiegel, eingestellt wurde, einzuhalten und nach dem Funkhöhenmesser zu kontrollieren (der Luftdruck ist beim Ausflug des Flugzeugs aus der Platzrunde nach dem Einnehmen des beabsichtigten Kurses einzustellen).
(2) Auf schnellfliegenden Flugzeugen mit einem barometrischen Höhenmesser ist die befohlene Höhe nach dem Höhenmesser einzuhalten, dessen Zeiger vor dem Flug auf Null einzustellen ist, und nach dem Funkhöhenmesser zu kontrollieren. In diesem Fall ist die Geräteflughöhe für den Flug in Höhen unterhalb der unteren Staffelungshöhe unter Berücksichtigung des minimalen Luftdrucks auf der Flugstrecke oder dem Streckenabschnitt, umgerechnet auf den Meeresspiegel, vom Steuermann vom Dienst zu berechnen und den fliegenden Besatzungen bekanntzugeben.