Gefechtsordnungen

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

ter der zu erfüllenden Aufgabe zu befehlen.

398. (1) Die Gefechtsordnungen sind
a) geschlossen,
b) geöffnet,
c) dezentralisiert.
(2) Formationen sind
a) geschlossen,
b) geöffnet.
(3) Die geschlossene Formation ist eine Formation der Flugzeuge, bei der der Abstand 2 Flugzeuglängen und der Zwischenraum 2 Flugzeugspannweiten oder 2 Tragschraubendurchmesser für Hubschrauber nicht überschreitet.
(4) Die geöffnete Formation ist eine Formation der Flugzeuge, bei der der Abstand 2 Flugzeuglängen und der Zwischenraum 2 Flugzeugspannweiten oder 2 Tragschraubendurchmesser für Hubschrauber überschreitet, zwischen den Flugzeugen jedoch eine sichere Sichtverbindung gewährleistet ist.

399. (1) Folgende Grundformationen werden angewandt:
a) Keil,
b) Rhombus,
c) Reihe,
d) Schlange,
e) Kolonne,
f) Front.
(2) Der Keil ist eine Formation, bei der die geführten Flugzeuge oder Gruppen rechts und links hinter dem führenden Flugzeug bzw. der führenden Gruppe mit dem befohlenen Abstand und Zwischenraum und der befohlenen Höhenstufung oder Tiefenstufung fliegen. Die Formation einer Kette aus 4 Flugzeugen, bei der links vom Führenden 1 Flugzeug und rechts 2 Flugzeuge fliegen, wird als Keil rechts bezeichnet; bei umgekehrter Gruppierung (1 Flugzeug rechts und 2 Flugzeuge links) wird sie als Keil links bezeichnet.
(3) Der Rhombus ist eine Formation der Kette aus 4 Flugzeugen, bei der 2 geführte Flugzeuge rechts und links hinter dem Führenden und das dritte geführte Flugzeug hinten auf der Linie des Führenden mit dem befohlenen Abstand und Zwischenraum und der befohlenen Höhenstufung oder Tiefenstufung fliegen.