Überführen von Flugzeugen aus Flugzeugwerken

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Flugzeugs und das Protokoll des Überprüfungsfluges einzutragen.

462. (1) Zum Überführen von Flugzeugen aus Flugzeugwerken und Flugzeuginstandsetzungseinrichtungen sowie aus anderen Truppenteilen sind Flugzeugführer oder Steuerleute der Leistungsklasse I oder II, die zu Flügen auf dem zu übernehmenden Flugzeugtyp zugelassen sind und keine unzulässigen Flugpausen haben, einzusetzen.
(2) Die Vorbereitung der fliegenden Besatzungen oder Gruppen zum Überführen von Flugzeugen und die Kontrolle ihrer Bereitschaft ist in dem Fliegertruppenteil bzw. der selbständigen Einheit, aus dem die fliegenden Besatzungen befohlen werden, durchzuführen. Die Flugaufträge für Überführungsflüge sind für alle fliegenden Besatzungen der Gruppe vom Kommandeur des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit zu unterschreiben.

463. Die Sicherstellung des Transports der fliegenden Besatzungen und des ingenieurtechnischen Personals sowie des Personals, das an der Sicherstellung der Überführung der Flugzeuge teilnimmt, ist von dem Kommandeur, der die Flugzeuge übernimmt, zu organisieren.

464. Der Kommandeur des Fliegertruppenteils, der selbständigen Einheit oder Einrichtung, der die Flugzeuge übergibt, hat
a) die Unterbringung, Versorgung, Erholung und medizinische Betreuung des fliegenden und ingenieurtechnischen Personals zu organisieren und das Studium und die Überprüfung der Kenntnisse des fliegenden und ingenieurtechnischen Personals über die Besonderheiten der Konstruktion, Nutzung und Steuertechnik der zu übernehmenden Flugzeuge zu organisieren, wenn es Unterschiede gegenüber den von diesem Personenkreis früher genutzten Flugzeugtypen gibt,
b) die Durchführung von Trainings mit den fliegenden Besatzungen in den Flugzeugkabinen zu organisieren,
c) das Studium der Ordnung zum Fliegen auf dem Flugplatz durch die fliegenden Besatzungen und die Überprüfung der Kenntnisse über die Ordnung der Erfüllung der Aufgaben zu organisieren.