Übernahme von Flugzeugen

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

d) die Überprüfung der Bereitschaft der fliegenden Besatzungen zum Überführen der Flugzeuge oder zum Überflug zu organisieren.

465. Bei der Übernahme von Flugzeugen ist entsprechend den dafür geltenden militärischen Bestimmungen mit den zu übernehmenden Flugzeugen ein Bekanntmachungsflug durchzuführen. Die Erlaubnis zu diesen Flügen erteilt der verantwortliche fliegerische Vorgesetzte auf dem Flugplatz.

466. (1) Bekanntmachungsflüge mit Flugzeugen in Flugzeuginstandsetzungseinrichtungen sind am Tag unter einfachen Wetterbedingungen oder über den Wolken bei den in der Anlage 17 festgelegten Höhen der Wolkenuntergrenze und Flugsichten sowie einer Mächtigkeit der Bewölkung von höchstens 3 000 Meter durchzuführen.
(2) Bekanntmachungsflüge mit Flugzeugen bei ihrer Übernahme aus anderen Fliegertruppenteilen oder selbständigen Einheiten sind am Tag bei Wetterbedingungen, die vom Kommandeur unter Berücksichtigung der Ziele des Überprüfungsfluges, des Charakters der Aufgaben und des Ausbildungsstandes der fliegenden Besatzung festgelegt werden, durchzuführen.

467. In allen Fällen ist nach einem Überprüfungsflug oder Bekanntmachungsflug das Material der objektiven Kontrolle zur Kontrolle der Funktion der Flugzeugtechnik und der Vollständigkeit der Erfüllung des Überprüfungsprogrammes auszuwerten. Die Ergebnisse des Überprüfungsfluges und die Einschätzung des Besatzungskommandeurs sind in die Borddokumente des Flugzeuge und in das Protokoll des Überprüfungsfluges einzutragen.

468. (1) Die Aufgabe für Überprüfungsflüge oder Bekanntmachungsflüge mit Flugzeugen ist vom Kommandeur der Gruppe bzw. für einzelne Besatzungen vom Besatzungskommandeur gemeinsam mit dem Stellvertreter des Kommandeurs des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit und Leiter des Fliegeringenieurdienstes, der die Flugzeuge übergibt, auszuarbeiten.
(2) Die Vorbereitung der fliegenden Besatzungen auf den Überprüfungsflug oder Bekanntmachungsflug und die Kontrolle