Hubschrauberlandung auf einer nicht vorbereiteten Fläche

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

fen der Eignung der Fläche und des Aufsetzplatzes ein Besatzungsmitglied aus der Standschwebe absetzen. Dabei ist die Standschwebe in 0,5 bis 1 Meter Höhe durchzuführen.

488. (1) Eine Hubschrauberlandung auf einer nicht vorbereiteten, staubigen Fläche oder Schneefläche ist mit einer Flugmasse, die die Standschwebe außerhalb der Wirkungszone des Luftkissens gewährleistet, durchzuführen. Dabei ist nur gegen den Wind zu landen.
(2) Der vertikale Sinkflug in einer Staubwolke oder Schneewolke kann durchgeführt werden, wenn der Besatzungskommandeur einen Oberflächenabschnitt sieht, der es ermöglicht, die räumliche Lage des Hubschraubers zu bestimmen und die Sinkgeschwindigkeit zu beurteilen. Sieht er die Oberfläche nicht, ist die Landung verboten.

489. (1) Wenn die Landung auf dem befohlenen Platz auf Grund des Zustandes des Untergrundes nicht möglich ist, können Lasten (wenn ihre Masse es erlaubt) und Personen aus der Standschwebe in einer Höhe bis zu 1 Meter abgesetzt werden.
(2) Kann die Standschwebe wegen vorhandener Hindernisse nicht durchgeführt werden, ist der Hubschrauber mit Hilfe der Winde oder einer Spezialvorrichtung in der Standschwebe in einer Höhe über 1 Meter (bis zu der Höhe, die der Länge des Seiles der Winde oder der Spezialvorrichtung entspricht) zu entladen.

490. Wenn eine Landung nicht möglich ist (Wasserfläche, schwer zugänglicher Ort), sind Passagiere und Lasten mit Hilfe der Winde in der Standschwebe aufzunehmen.

491. Personen, die sich an Bord des Hubschraubers befinden und Entladearbeiten ausführen oder Personen in der Standschwebe an Bord nehmen, sind so zu sichern, daß ein Hinausfallen aus der Hubschrauberkabine ausgeschlossen ist.

492. Beim Entladen eines Hubschraubers in der Standschwebe mit Hilfe der Winde oder Spezialvorrichtung aus einer Höhe