Wiederherstellen der Funkverbindung

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

603. Zum Wiederherstellen der Funkverbindung mit der fliegenden Besatzung und zum Gewährleisten der Flugsicherheit hat der Flugleiter
a) alle NFM und Funkmeßmittel zum Auffassen des Flugzeugs und zur Kontrolle seines Fluges einzuschalten,
b) auf der Grundlage der erhaltenen Informationen die Flugsicherheit für die anderen Flugzeuge zu gewährleisten,
c) alle Nachrichtenkanäle, auch die Anlage für das Leiten nach Geräten, den Kanal Fernfunkfeuer - automatischer Funkkompaß, die Nachrichtenkanäle anderer Leitstellen sowie die Flugfunkverbindung über Flugzeuge, die sich in der Luft befinden, zu nutzen,
d) die Übermittlung von Kommandos an die fliegende Besatzung fortzusetzen und ihre Ausführung zu kontrollieren,
e) den Flug des Flugzeugs zu leiten und das Einschalten des Notsignals des Kennungsgerätes zu befehlen,
f) die der fliegenden Besatzung zugewiesene Staffelungshöhe freizumachen und die angrenzenden Staffelungshöhen (die niedrigere und höhere) für den Rückflug freizumachen,
g) 15 Minuten vor der berechneten Zeit der Ankunft des Flugzeugs die Platzrunde freizumachen,
h) aufmerksam die Luftlage zu beobachten, besonders nachts und unter schwierigen Wetterbedingungen, und die anderen fliegenden Besatzungen zu informieren oder ihnen Kommandos zum Gewährleisten der Flugsicherheit und zum Sicherstellen der Landung des Flugzeugs ohne Funkverbindung zu geben,
i) bei Notwendigkeit ein Flugzeug zum Heranführen der fliegenden Besatzung, die die Funkverbindung verloren hat, an den eignen Flugplatz oder einen Ausweichflugplatz starten bzw. heranleiten zu lassen,
k) bei Nacht beim Anflug des Flugzeugs ohne Funkverbindung zur vierten Kurve oder zum Fernmarkierungspunkt die Boden-Landescheinwerfer einzuschalten.

604. Der Gefechtsstand des Verbandes oder der nächsthöhere Gefechtsstand gibt bei Erhalt der Meldung über den Verlust der Funkverbindung mit einem Flugzeug an die Flugleiter bzw. Gefechtsstände der Ausweichflugplätze oder Landeflugplätze bei Überflügen das Kommando zum Einschalten aller NFM sowie der Funkmeßmittel zur ununterbrochenen Funkmeßbeobachtung des