Unterbringungsraum der Flugzeuge

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

28. Im Unterbringungsraum der Flugzeuge der Staffel (Dezentralisierungsraum der Staffel) erfolgt der Bau folgender Anlagen:
a) Staffelführungspunkt,
b) Deckungen für die Flugzeuge,
c) Deckung für einen Raketenkampfsatz und Bordwaffenmunition,
d) Entaktivierungspunkt für Flugzeuge mit Wasseranschluß und Kanalisation,
e) unterirdisches Kraftstoffvorratslager für mindestens eine Staffelbetankung,
f) Deckungen für die Bodentechnik,
g) Unterstände für den Personalbestand,
h) Plätze für das Abbremsen der Triebwerke mit Nachbrenner (für 1 ... 2 Flugzeuge),
i) Punkt der zentralisierten Betankung der Flugzeuge oder Betankungsmöglichkeit in den Flugzeugdeckungen,
j) Versorgungssystem für Elektroenergie und technische Gase,
k) Fernmelde- und Beschallungsanlagen.

29.(1) Die baulichen Anlagen, in den Dezentralisierungsräumen der Staffel sind stationär mit Elektroenergie zu versorgen. Der Staffelführungspunkt ist mit Wechselsprechverbindung mit dem Gefechtsstand des Kommandeurs des Fliegertruppenteils und der Flugleitung des Flugplatzes auszurüsten. In allen Flugzeugdeckungen und an den Einzelabstellplätzen ist eine zentrale Lautsprecheranlage zu installieren.
(2) In den Flugzeugdeckungen ist ein Energienetz für die Beleuchtung, das Anlassen der Triebwerke und die Überprüfung der Bordapparatur vorzusehen.
(3) Die Ausrüstung der Deckungen mit den Mitteln der zentralisierten Kraftstoffbetankung der Flugzeuge kann vorgesehen werden.
Auf den Flugplätzen der Frontfliegerkräfte erfolgt die zentralisierte Betankung der Flugzeuge an den Geschwaderbetankungspunkten (an der Vorstartlinie) und an den Staffelbetankungspunkten, die in den Dezentralisierungsräumen der Staffeln zu errichten sind, wenn die Deckungen nicht mit den Mitteln der zentralisierten Betankung ausgerüstet sind.