Lfd. Nr. |
Anlage |
Zweck der Anlage |
Forderungen an die Lage der Anlage |
10 |
Direktbetankungsanlage (DBA) verbunden mit Systemen für Druckgase und Elektro-Versorgung an der Vorstartlinie |
zur zentralisierten Treibstoffbetankung der Flugzeuge, zur Versorgung mit Druckgas und Energie |
befindet sich auf dem Gruppenabstellplatz |
11 |
Justierschießstand |
zum Einschießen der Bordbewaffnung |
wird unter Berücksichtigung der Orientierung der Schußrichtung für offene Schießstände vorrangig im Norden, Nordosten oder Nordwesten unter der Bedingung angelegt, daß sich innerhalb des Sektors von 20° auf eine Entfernung von 5 km in der Schießrichtung keine Wohnorte, Industrieanlagen, Lager und andere große Anlagen befinden. In den anderen Richtungen muß der Abstand vom Schießstand zu den Wohngebäuden mindestens 50 m betragen |
12 |
Kompensierplatz |
zum Kompensieren von Luftfahrtkompassen sowie zur Bestimmung der Deviation und zur Abgleichung der Antennenanlage |
liegt in einem Abstand von mindestens 200 m von den Anlagen, Abstellplätzen der Flugzeuge und anderer Technik sowie Metall- und Stahlbetonkonstruktionen und Anlagen |
13 |
Anlagen der technischen Stellungen für |
zur Überprüfung, Vorbereitung und Lagerung der Raketen (einschließlich der technologischen Linie der Komplettierung) |
werden gesondert von den anderen Anlagen der Dienstzone in einer Entfernung von ihnen und den Abstellplätzen von mindestens 150 m oder zusammen mit dem Munitionslager angelegt |