Lagergruppe
Lfd. Nr. | Anlage | Zweck der Anlage | Forderungen an die Lage der Anlage |
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14 | TS-Zwischen- (Puffer)Lager | zur Aufnahme, Lagerung und kontinuierlichen Verteilung von TS in der DBA | werden gesondert von den anderen Anlagen in einer Entfernung von mindestens 100 m von den Einzelabstellplätzen , 150 m von den Gruppenabstellplätzen und 1000 m vor den anderen Flugzeugkraftstofflagern angelegt |
15 | TS-Lager | zur Aufnahme, Lagerung und Ausgabe von TS (Verbrauchsteil und Reservelagerung) | wird gesondert von den anderen Anlagen in einer Entfernung von mindestens 150 m von den Abstellplätzen und 1000 m von den anderen Kraftstofflagern angelegt |
16 | Munitionslager | zur Lagerung aller Munitionsarten, die für die Flieger- und anderen Truppenteile, die auf diesem Flugplatz basieren, erforderlich sind | wird gesondert von den anderen Anlagen in einer Entfernung von mindestens 1000 m vom Flugfeld und 200 m von den Einzelabstellplätzen angelegt |
17 | Fliegertechnisches Gerätelager | zur Lagerung des Verbrauchsteiles aller Arten von fliegertechnischen Geräten, Ausrüstungen und Materialien, die für die Wartung, den Betrieb und die Instandsetzung von Flugzeugen erforderlich sind | es muß an einem Gleisanschluß mit Kopf- und Seitenrampe liegen |