Flug und Landung mit einem arbeitendem Triebwerk (3)

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Die (summierte) Gesamtzeit des ununterbrochenen Laufs des Triebwerks mit Startleistung bis 15 min darf aber 25 % der zulässigen Betriebszeit mit Startleistung innerhalb der Sollbetriebszeit nicht überschreiten. Die zulässige Dauer der Arbeit des Triebwerks mit Startleistung darf 5 % der Sollbetriebszeit nicht überschreiten.
Beim Ausfall eines Triebwerks während des Fluges ist eine ununterbrochene Laufzeit des arbeitenden Triebwerks mit Startleistung von 60 min zulässig. Danach sind das Triebwerk und das Getriebe auszuwechseln.

1.5.2. Durchführung

Übungsflüge und Kontrollflüge mit Landung mit einem arbeitenden Triebwerk sind laut den entsprechenden Übungen der DV 101/0/010 mit dem Hubschrauber Mi-24U durchzuführen. Sie können auch mit dem Hubschrauber Mi-24D durchgeführt werden. In diesem Falle befindet sich der Fluglehrer bzw. der Kontrollierende in der Kabine des 2. Hubschraubersführers. Nach dem Start ist in einer Höhe von mindestens 25 m das Fahrwerk einzufahren. Beim Flug in der Platzrunde ist eine Höhe von 500 ... 1000 m einzunehmen und in den Horizontalflug überzugehen.
Zum Verlängern des Abschnittes des Geradeausfluges von der 4. Kurve bis zum Beginn der SLB ist es zweckmäßig, die 3. Kurve in etwas größerer Entfernung als beim normalen Platzrundenflug zu fliegen.
Auf der Geraden nach der 4. Kurve ist eine Geschwindigkeit von 130 ... 140 km/h einzunehmen. Der Hubschrauberführer hat die Anzeigen der Instrumente zur Überwachung der Triebwerke und der Kraftübertragung zu kontrollieren und vom Flugleiter die Genehmigung zum Abstellen eines Triebwerks einzuholen. Nach dem Erhalt der Genehmigung zum Abstellen eines Triebwerks hat der 1. Hubschrauberführer anhand der Instrumentenanzeigen die Arbeit der Triebwerke zu kontrollieren und bei richtigen Anzeigen der Instrumente zu melden: "Stelle linkes (rechtes) Triebwerk ab!" und die Klimaanlage (die Luftentnahme von den Triebwerken zur Heizung, Belüftung und Druck-