Zulassung der Flugleiter, der Landeleiter, der Steuerleute und der Steuermannleitoffiziere

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!
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Hochschule der LSK/LV, des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit zuzulassen. Auf der Grundlage dieses Befehls sind die Eintragungen in die entsprechenden Nachweisbücher vorzunehmen.

205. Nach der Versetzung an einen neuen Dienstort erfolgt die Zulassung der Flugleiter, der Landeleiter, der Steuerleute und der Steuermannleitoffiziere zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten nach dem Ablegen der Prüfungen über die vorliegende Flugbetriebsvorschrift, die Ordnung zum Fliegen auf dem Flugplatz und Flugordnung des Verbandes, die taktischen und technischen Angaben, die Ordnung der Nutzung der NFM auf dem Flugplatz sowie die Ordnung der Handlungen in besonderen Fällen während des Fluges und nach einer Überprüfung im praktischen Leiten. Außerdem sind die Kenntnisse des Flugleiters über die Flugzeugtechnik, die Aerodynamik und die für den Betrieb und die Steuertechnik des jeweiligen Flugzeugtyps geltenden militärischen Bestimmungen zu überprüfen.

206. (1) Die zulässigen Unterbrechungen in der Leitung von Flügen sind für die Angehörigen der Gruppe zur Leitung der Flüge unter Berücksichtigung ihrer individuellen Fähigkeiten und ihres Ausbildungsstandes von ihren unmittelbaren Vorgesetzten festzulegen.
(2) Die maximalen Unterbrechungen in Leiten von Flügen haben folgende Zeiträume nicht zu überschreiten:
a) für den Flugleiter, den Gehilfen des Flugleiters, den Steuermann vom Dienst, den Landeleiter und den Funkmeßoberdispatcher - 4 Monate;
b) für Steuerleute und Steuermannleitoffiziere
- der Leistungsklasse I - 5 Monate,
- der Leistungsklasse II - 4 Monate,
- der Leistungsklasse III und ohne Klasse - 3 Monate.
(3) Bei Unterbrechungen, die die festgelegten Zeiträume überschreiten, können die Angehörigen der Gruppe zur Leitung der Flüge zum Leiten der Flüge zugelassen werden, nachdem sie die wichtigsten militärischen Bestimmungen für die fliegerische Tätigkeit studiert sowie 1 bis 2 praktische Trainings unter