Bergen defekter Flugzeuge von der SLB

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

664. Die Führung des ingenieurtechnischen Personals des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit, die Kontrolle der Vorbereitung der Flugzeugtechnik auf die Flüge, die rechtzeitige Information des Kommandeurs des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit über ihren Zustand und den Verlauf der Vorbereitung, die qualifizierte Unterstützung des Flugleiters beim Ausfall der Flugzeugtechnik während des Fluges sowie die Zusammenarbeit mit dem fliegertechnischen Truppenteil hat vom Ingenieurkommandopunkt zu erfolgen.

665. Zur unmittelbaren Führung der Arbeit des ingenieurtechnischen Personals während der Flugschicht ist ein Angehöriger des leitenden ingenieurtechnischen Personals als Ingenieur vom Dienst zu befehlen. Der Ingenieur vom Dienst ist dem Flugleiter unterstellt. Er ist Vorgesetzter des gesamten ingenieurtechnischen Personals, das zu den Flügen in der jeweiligen Flugschicht eingesetzt ist.

666. (1) Zum Bergen defekter Flugzeuge von der SLB und von den Rollwegen und ihr Entfernen aus dem Bereich der SLB und der Rollwege sowie zur Hilfeleistung für die fliegenden Besatzungen und Passagiere bei einem Verlassen des Flugzeugs in Notfällen am Boden ist zu jeder Flugschicht ein Kommando zur technischen Hilfe aus dem Personalbestand des Fliegeringenieurdienstes und des fliegertechnischen Truppenteils festzulegen. Die Stärke und der Bestand des Kommandos und die bereitzustellenden Mittel sind durch den Kommandeur des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit zu befehlen.
(2) Das Kommando zur technischen Hilfe ist dem Ingenieur vom Dienst unterstellt. Der Aufenthaltsort des Kommandos ist in der Ordnung zum Fliegen auf dem Flugplatz festzulegen.

667. Aus dem Bestand des ingenieurtechnischen Personals sind für die Zeit der Flüge die technischen Kontrollposten festzulegen. Die technischen Kontrollposten auf dem Flugplatz sind an den Stellen des Aufrollens der Flugzeuge auf die SLB oder in den Dezentralisierungsräumen zur äußeren Kontrolle des Zustandes des Flugzeugs und an den Stellen des Verlassene der SLB oder an speziell vorgesehenen Flächen zur Kontrolle der Waffen nach Flügen mit Einsatz der Bewaffnung einzurich-