Flügen mit Außenlasten

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

b) rechteckige Abschnitte mit Abmessungen von 50 Meter x 200 Meter zum Erarbeiten des Aufholens und Verringerns der Geschwindigkeit.
(5) Die Numerierung der Tore, Quadrate und Abschnitte erfolgt von der Linie der Landezeichen aus.
(6) Die Lage der Start- und Landebahn, der Start- und Umsteigebahn, der Linien für die Betankung und die Kontrolle der Hubschrauber, des Abstellplatzes für die technischen Mittel und der Quadrate für die Standschwebe auf dem Flugfeld sind in der Ordnung zum Fliegen auf dem Flugplatz festzulegen.

478. (1) Bei Flügen mit Außenlasten ist ein Quadrat für die Unterbringung, das Anhängen und das Absetzen der Lasten zu markieren.
(2) Den Platz für dieses Quadrat hat der Kommandeur, der die Flüge organisiert, unter Berücksichtigung der Größe der Flugzone und der Gewährleistung der Sicherheit für den Fall eines unbeabsichtigten Lösens oder eines Notabwurfs der Last festzulegen. Rechts vom Quadrat ist ein Tor zum Aufsetzen des Hubschraubers zu markieren. Zum Gewährleisten einer genauen Standschwebe über der Last können vor dem Quadrat sowie rechts und links davon am Tag Fähnchen oder andere Markierungselemente und bei Nacht Lampen als Hilfsorientierungszeichen aufgestellt werden.

479. (1) Das Anlassen von Gasturbinentriebwerken und das Einkuppeln der Tragschraube von Hubschraubern mit Kolbentriebwerken sind nur durchzuführen, wenn sich die Hubschrauberführer auf ihren Arbeitsplätzen befinden. Vor dem Anlassen der Triebwerke sind alle Gegenstände zu entfernen, die vom Sog der Tragschraube angehoben und gegen die Tragschraubenblätter geschleudert werden könnten.
(2) Der Abstand zwischen den Gegenständen und den Enden der Tragschraubenblätter hat mindestens einem Tragschraubendurchmesser zu entsprechen.

480. (1) Wenn die Abstellplätze der Hubschrauber weit von der Start- und Landebahn entfernt sind, ist im Bereich des Abstellplatzes eine Fläche für den Start der Hubschrauber und für ihre Landung nach Beendigung der Flüge einzurichten und