Standschwebe

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

zu markieren (Vorstartplatz) .
(2) Vom Abstellplatz zum Vorstartplatz und umgekehrt ist mit den Hubschraubern zu rollen. Vom Vorstartplatz erfolgt der Start zur Erfüllung einer Aufgabe oder der Überflug zur Start- und Umsteigebahn.
(3) Der Start vom Abstellplatz und die Landung auf dem Abstellplatz können auf Entschluß des Kommandeurs des Hubschraubertruppenteils durchgeführt werden.
(4) Flüge in einer Höhe unter 25 Meter (50 Meter für schwere Hubschrauber) über abgestellte Hubschrauber und Flugzeuge sind verboten.

481. (1) Die Standschwebe ist ein Flugregime des Hubschraubers. Sie wird durchgeführt zum Überprüfen der Arbeit der Triebwerke, der Steuerung und der Lastigkeit, zum Bestimmen der Möglichkeit eines Hubschrauberstarts unter den betreffenden atmosphärischen Bedingungen (Kontrollstandschwebe), zu Ausbildungszwecken, beim Transport von Außenlasten, bei Such- und Rettungsarbeiten, bei der Erfüllung von Aufgaben der U-Boot-Abwehr und in anderen erforderlichen Fällen.
(2) Auf mehrsitzigen Hubschraubern kann die Kontrollstandschwebe mit verringertem Bestand der fliegenden Besatzung durchgeführt werden, dabei haben sich die Hubschrauberführer und der Bordtechniker auf ihren Arbeitsplätzen zu befinden.

482. (1) Der Start von Hubschraubern kann nach 2 Methoden erfolgen:
a) Hubschrauberstart - mit vertikalem Abheben und nachfolgendem Aufholen der Vorwärtsgeschwindigkeit,
b) Flugzeugstart - mit Anrollen bis zum Aufholen der Abhebegeschwindigkeit.
(2) Die Startmethode ist in Abhängigkeit vom Charakter des Startplatzes und der Beladung des Hubschraubers zu wählen. Der Start ist in der Regel gegen den Wind durchzuführen.

483. (1) Von staubigen oder verschneiten Flächen mit festem und ebenem Untergrund bzw. fester ebener Schneedecke ist in der Regel ein Flugzeugstart durchzuführen. Dabei ist abzuheben, nachdem die Staubwolke oder Schneewolke hinter dem Hubschrauber liegt.