Gesundheitszustand zur Durchführung von Flügen

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

medizinischen Kommission,
c) die Vorbereitung von Angaben über die Bereitschaft der fliegenden Besatzungen bezüglich des Gesundheitszustandes zur Durchführung von Flügen und ihre Meldung an den Kommandeur sowie von Empfehlungen über die Organisation des Regimes der Arbeit, der Erholung und der Verpflegung der fliegenden Besatzungen am bevorstehenden Flugtag oder in der bevorstehenden Flugnacht,
d) die Teilnahme an der Festlegung der Belastung für jede fliegende Besatzung für die Flugschicht in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand und von den individuellen psychologischen Besonderheiten,
e) die Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur medizinischen Sicherstellung des Flugtages oder der Flugnacht,
f) die Leistung dringender medizinischer Hilfe für Geschädigte oder Kranke und bei Notwendigkeit ihren Abtransport in medizinische Einrichtungen,
g) die Klärung und Analyse von Ansätzen zu Flugvorkommnissen, die mit einer Veränderung des Gesundheitszustandes der Besatzungsmitglieder verbunden sind, und das Studium der Ursachen, die eine Senkung der Arbeitsfähigkeit und eine Verschlechterung des psycho-physiologischen Zustandes hervorgerufen haben.
(3) Die wichtigsten Maßnahmen zur medizinischen Sicherstellung des Flugtages oder der Flugnacht sind:
a) die Vorfluguntersuchung und die Befragung der Besatzungsmitglieder sowie der Angehörigen der Gruppe zur Leitung der Flüge in Übereinstimmung mit den Festlegungen in der Ziffer 164,
b) die Zwischenflug- und Nachfluguntersuchung des Gesundheitszustandes und der Arbeitsfähigkeit der fliegenden Besatzungen,
c) die Kontrolle der Bedingungen für die Erholung der fliegenden Besatzungen vor und zwischen den Flügen, die Kontrolle des Regimes und der Qualität der Verpflegung sowie der sanitärhygienischen Bedingungen an den Esseneinnahmestellen auf dem Flugplatz,
d) die Kontrolle der Qualität des medizinischen Sauerstoffes entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften und militärischen Bestimmungen.