Steuermannsinspekteure der Kommandos

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

1) die Verleihung der Leistungsklasse an Flugzeugführer oder Steuerleute, die bei Stichproben- bzw. Kontrollüberprüfungen nicht mindestens die Note "gut" erreichten, nicht zuzulassen.

733. Die Steuermannsinspekteure der Kommandos haben in den Fragen des Steuermannsdienstes entsprechend den Festlegungen in der Ziffer 732 zu handeln.

734. Der Chef der Fliegergattung hat
a) die Forderungen der für die Gefechtsausbildung der Fliegerkräfte geltenden militärischen Bestimmungen zu kennen,
b) die Steuertechnik und den Gefechtseinsatz auf dem Kampf- und Übungskampfflugzeug seiner Fliegergattung zu beherrschen und als einer der ersten neue Flugzeugtechnik und ihren Gefechtseinsatz zu beherrschen,
c) das Erarbeiten der Dienstvorschriften für die Gefechtsausbildung, der militärischen Bestimmungen für Überprüfungsflüge und der methodischen Unterlagen für neue Flugzeugtypen zu gewährleisten,
d) die Pläne der Gefechtsausbildung der Verbände, Fliegertruppenteile oder selbständigen Einheiten auf die Richtigkeit der Planung sowie auf ihre Übereinstimmung mit den gestellten Aufgaben und den Forderungen der Dienstvorschriften für die Gefechtsausbildung zu überprüfen,
e) die Erfüllung der Aufgaben der Gefechtsausbildung in den Verbänden, Fliegertruppenteilen oder selbständigen Einheiten zu analysieren und Maßnahmen zur Erfüllung dieser Aufgaben und zum Verhindern von Flugvorkommnissen zu erarbeiten,
f) den Stand der Gefechtsausbildung des leitenden fliegenden Personals seiner Fliegergattung ab Kommandeur des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit aufwärts zu kennen und ihre Steuertechnik nach den von den entsprechenden Vorgesetzten bestätigten Plänen oder auf besonderen Befehl zu überprüfen,
g) in den Verbänden, Fliegertruppenteilen oder selbständigen Einheiten die Einhaltung der festgelegten Methodik der Ausbildung des fliegenden Personals zu kontrollieren und den Kommandeuren und Stäben praktische Hilfe beim Besei-